Rechtsanwalt Frederik Berkenhoff

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Arbeitsrecht


Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit.
Ich stehe sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein
Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Arbeitsvertrag überprüfen oder gestalten lassen.

Auch vertrete ich Sie im Kündigungsrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung
oder gar eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie die Rechtslage klären lassen. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung
der Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erhoben werden.

Auch in Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis, Abfindung,
Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit etc. können Sie mich ansprechen.

 
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