Rechtsanwalt Frederik Berkenhoff

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Bau- und Architektenrecht


Das Baurecht und das Architektenrecht umfasst die Vertragsgestaltung von Architektenvertrag oder Bauvertrag,
Honorarfragen (HOAI) sowie Mängelansprüche und Haftungsfragen. Seit 2006 hat mir die Rechtsanwaltskammer
Köln gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen.

 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü